AGB – Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Andre Freiberg / AT Werbeanlagen

 

  1. Allgemeines

    (1) Sofern nicht anders vereinbart, beschreiben nachfolgend aufgeführte Ausführungen die Geschäftsbeziehungen und gelten für sämtliche Verträge und Rechtsgeschäfte gegenüber allen Kunden der AT Werbeanlagen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung beider Parteien. Die Gültigkeit dieser Vertragsbedingungen erstreckt sich darüber hinaus auf alle weiteren, sich anschließenden Geschäftsbeziehungen.

  2. Angebote

    (1) Alle Angebote sind freibleibend.
    (2) Skontoabzüge sind ausdrücklich nur in der vorher vereinbarten Frist und Höhe gültig.
    (3) Alle Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung und Versand, zuzügl. Der gesetzlich vorgeschriebenen MwSt.
    (4) Alle Zeichnungen, Skizzen und Entwürfe sowie Angebote sind geistiges Eigentum von Andre Freiberg / AT Werbeanlagen, die Eigentums- und Urheberrechte verbleiben bei Andre Freiberg / AT Werbeanlagen .
    (5) Für alle Bestellungen, wie Muster, Skizzen, Entwürfe, Angebote und Projektierungsleistungen, die vom Besteller ausdrücklich verlangt werden, ist das vereinbarte Entgeldt zu zahlen, auch wenn der Auftrag nicht zustande kommt. Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung auf den Besteller über.
    (6) Dem Auftragnehmer darf kein ungewöhnliches Wagnis aufgebürdet werden, für Umstände und Ereignisse, auf die er keinen Einfluss hat und deren Einwirkung auf die Preise und Fristen er im Voraus nicht einschätzen kann.

  3. Lieferfristen, Auftragsbestätigungen und Bestellungen

    (1) Etwaige Beanstandungen an unseren Auftragsbestätigungen, sind vom Besteller unverzüglich bekannt zu geben. Mündliche Nebenabreden bedürfen immer einer schriftlichen Bestätigung.
    (2) Vor Lieferung müssen alle technischen, gestalterischen und preislichen Vereinbarungen schriftlich geklärt werden. Erst von diesem Zeitpunkt an, gelten die festgelegten Lieferzeiten, nach Werktagen.
    (3) Lieferzeiten und Liefertermine sind lediglich voraussichtliche Angaben, es sei denn, der Liefertermin ist vertraglich als verbindlicher Fixtermin im Vorfeld genannt worden.
    (4) Ersatzansprüche wegen verspäteter Lieferungen können nur geltend gemacht werden, wenn die Lieferverzögerung von AT Werbeanlagen vertreten ist und der Kunde uns vorher per Einschreiben unter aufgabe einer angemessenen Nachfrist in Verzug gesetzt hat. Eine Verlängerung der Lieferfrist wird grundsätzlich verlangt, wenn die Lieferverzögerung nicht auf Verschulden von AT Werbeanlagen beruht.

  4. Montage

    (1) Unsere Montageteams werden auf Wunsch die gelieferten Anlagen an die bauseitig bereitgestellten Elektrozuleitungen anschließen.
    (2) Zusätzliche Aufwendungen gehen zu Lasten des Bestellers, selbst wenn Festpreise vereinbart sind. Hierzu gehören Kosten die dadurch entstehen, dass durch vom Besteller zu vertretende Umstände Verzögerungen eintreten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird.
    (3) An der Baustelle muss die Anfahrt und das Parken für die Montagefahrzeuge möglich sein.
    (4) Falls erforderlich, ist bauseitig auf der Baustelle unseren Monteuren ein abschließbarer Raum zur Unterbringung für Werkzeug und Geräte zur Verfügung zu stellen.
    (5) Gerüste und Hubsteiger sind, wenn nicht anders vereinbart, eine bauseitige Leistung.

  5. Entsorgung

    (1) Wenn wir durch gesetzliche oder behördliche Bestimmungen oder Anweisungen angehalten sind, demontierte Teile oder Anlagen zu entsorgen, so gehen die zusätzlich entstehenden Entsorgungskosten zu Lasten des Bestellers, auch wenn dies im Vertrag nicht ausdrücklich ausgewiesen ist.

  6. Zahlungsbedingungen

    (1) Einbehalte sind nur in den im Vertrag, vorher schriftlich geregelten Bestimmungen zulässig.
    (2) Ansprüche auf Abschlagszahlungen werden sofort nach Zugang der Aufstellung fällig. Die Abschlagszahlungen sind ohne Einfluss auf die Haftung des Auftragnehmers; sie gelten nicht als Abnahme von Teilen der Leistung.
    (3) Vorauszahlungen sind auf die nächstfälligen Zahlungen anzurechnen, soweit damit Leistungen abzugelten sind, für welche die Vorauszahlungen gewährt worden sind.
    (4) Der Anspruch auf Schlusszahlung wird alsbald nach Prüfung und Feststellung fällig, sofort nach Zugang der Schlussrechnung, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
    (5) Alle Zahlungen sind aufs Äußerste zu beschleunigen. Nicht vereinbarte Skontoabzüge sind unzulässig.
    (6) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, ab Fälligkeit Zinsen i.H. von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB in Rechnung zu stellen. Mahn- und Inkassokosten werden vom Besteller getragen.

  7. Eigentumsvorbehalt

    (1) Bis nicht sämtliche Forderungen gegen den Besteller auch aus gleichzeitig oder später geschlossenen Verträgen beglichen sind, behalten wir uns das Eigentum an dem Liefergegenstand vor.
    (2) Verpfändungen oder Sicherheitsübereignung, oder Weiterverkauf, der von uns gelieferten Ware, sind dem Käufer bis zur vollständigen Bezahlung an uns, nicht gestattet.

  8. Haftung und Gewährleistung

    (1) Sämtliche Entwürfe, Druckvorlagen und Muster sind vom Kunden zu prüfen und vor der Produktion schriftlich freizugeben. Diese Freigabe Bestätigung ist verbindlich und schließen sämtliche Reklamationen bezüglich Design, Inhalte, Farbauswahl und Maße, aus. Den Mehraufwand für Änderungen nach Erteilung der Freigabe trägt der Kunde.
    (2) Waren und Leistungen sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt auf Mängel und Farbgebung zu prüfen und innerhalb von 5 Werktagen an Andre Freiberg / AT Werbeanlagen schriftlich zu kommunizieren.
    (3) Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.
    (4) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung und/oder Leistung.
    (5) Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
    (6) Die Gewährleistung für feste Bauteile beträgt 2 Jahre. Für elektrische/ elektronische Bauteile sowie Leuchtmittel beträgt die Gewährleistung 6 Monate. Nach 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, lt. BGB § 476.
    (7) Der Gewährleistungsanspruch erlischt bei Fremdeingriff und/ oder Fremdwartung.
    (8) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr.

  9. Datensicherung

    Andre Freiberg / AT Werbeanlagen ist nicht für die Datensicherung des Kunden verantwortlich. Dies gilt sowohl für Reinzeichnungs- und Layout Daten, als auch für bereitgestellte Daten über das Internet. Zu Sicherheitskopien bereitgestellter Daten ist Andre Freiberg / AT Werbeanlagen nicht verpflichtet.

  10. Firmentext und Bilder der Werbeanlagen

    (1) Auch ohne die ausdrückliche Zustimmung des Bestellers, sind wir berechtigt, sowohl unseren Firmennamen in Form eines Aufklebers anzubringen, als auch Abbildungen der hergestellten und vertriebenen Produkte in Marketingunterlagen (unter anderem Prospekte, Broschüren, Homepage) unentgeltlich zu verwenden. Darunter fallen auch Bilder vom Ort der Aufstellung, während und nach der Montage.

  11. Salvatorische Klausel

    (1) Sollte eine Bestimmung dieser AGBs unwirksam sein, bleiben die übrigen gleichwohl wirksam.

  12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges

    (1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz von Andre Freiberg / AT Werbeanlagen, mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts, bezüglich aller vertraglichen Beziehungen.